Neuerungen für die Sportlerehrung 2016
von Reinhard Mau
Grundsätzlich: Alle Olympia-Teilnehmer sowie Sportlerinnen und
Sportler, die bei Welt- oder Europameisterschaften in anerkannten
Fachverbänden starten, jeweils unabhängig von der Platzierung
Außerdem:
Deutsche Meisterschaften bis Platz 8
Landes- oder Landesteilmeisterschaften bis Platz 3 (gilt nur für NRW);
Sportler und Sportlerinnen, die an Landes(teil)-Meisterschaften in
anderen Bundesländern teilnehmen, werden nicht (dafür) geehrt.
Jeder Sportler/je Sportlerin wird nur einmal geehrt
Im Folgejahr müsste die Leistung des „Ehrungsjahres“ überboten werden,
um erneut geehrt werden zu können. (Also: 2016: Platz 3; 2017: Platz 2
oder 1 notwendig)
Das gilt ausdrücklich nicht für Jugendliche, die in höhere
Altersklassen aufrücken. (Also: Ehrung für Weitsprung U 16 Platz 2 in
2016; Ehrung für Weitsprung U 18 Platz 3 in 2017)
Die zuvor genannten Fälle beziehen sich auf Sportarten, deren
Bewertung messbaren Kriterien unterliegen: Leistung, Platzierung etc.
Weiter:
Darüber hinaus können Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes (SSV)
Sportlerinnen und Sportler melden, die aus ihrer Sicht
„ehrungswürdig“ sind, etwa Aerobic und weitere Sportarten, die nicht
über den LSB, DOSB oder anderen Organisationen geführt werden.
Darunter fallen auch etwa (Jugend)Fußball-Teams, die den Aufstieg in
die höchste Jugendliga geschafft haben etc. (gilt auch für
Basketball, Handball etc.)
Die Vereine werden so in die Pflicht genommen, „ihre“ Akteure mehr
in den Blick zu nehmen und sie für besondere Leistungen hervorzuheben.