Neuerungen für die Sportlerehrung 2016

von Reinhard Mau

Sehr geehrte Damen und Herren,

In seinem Herbstschreiben  hat der Stadtsportverband vor einigen Tagen
Neuerungen für die Sportlerehrung 2016 angekündigt.
Aufgrund des doch großen Interesses will ich dazu als Geschäftsführer
des SSV noch einige weitere Informationen geben.

Ein Arbeitskreis aus Vertretern des SSV-Vorstandes, der Veranstalter
ISV und Arminia sowie der Stadtverwaltung (Bürgermeister Dr. Marc
Schrameyer) hat sich mit der Sportlerehrung grundlegend befasst, wie
auf der Delegiertenversammlung im Dorfgemeinschaftshaus angekündigt.
Wie bereits mitgeteilt, geht es im Prinzip darum, die Vielfalt des
Sports in der Sportstadt Ibbenbüren bei der Ehrung auch abzubilden.

Ein weiterer Grundsatz:
Die neuen Kriterien für die Sportlerehrung werden bei der Sportgala
2016 getestet.   Auf der Delegiertenversammlung 2017 sollen Ergebnisse
und Resonanz bewertet und diskutiert werden.

Kriterien – wer wird geehrt?

 

Grundsätzlich:  Alle Olympia-Teilnehmer sowie Sportlerinnen und
Sportler, die bei Welt- oder Europameisterschaften in anerkannten
Fachverbänden starten, jeweils unabhängig von der Platzierung

Außerdem:

Deutsche Meisterschaften bis Platz 8

Landes- oder Landesteilmeisterschaften bis Platz 3 (gilt nur für NRW);
Sportler und Sportlerinnen, die an Landes(teil)-Meisterschaften in
anderen Bundesländern teilnehmen, werden nicht (dafür) geehrt.

Jeder Sportler/je Sportlerin wird nur einmal geehrt

Im Folgejahr müsste die Leistung des „Ehrungsjahres“ überboten werden,
um erneut geehrt werden zu können. (Also: 2016: Platz 3; 2017: Platz 2
oder 1 notwendig)

Das gilt ausdrücklich nicht für  Jugendliche, die in höhere
Altersklassen aufrücken. (Also:  Ehrung für Weitsprung U 16 Platz 2 in
2016; Ehrung für Weitsprung U 18 Platz 3 in 2017)

Die zuvor genannten Fälle beziehen sich auf Sportarten, deren
Bewertung messbaren Kriterien unterliegen:  Leistung, Platzierung etc.

Weiter:

Darüber hinaus können Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes (SSV)
Sportlerinnen und Sportler melden, die aus ihrer Sicht
„ehrungswürdig“ sind, etwa Aerobic und weitere Sportarten, die nicht
über den LSB, DOSB oder anderen Organisationen geführt werden.
Darunter fallen auch etwa (Jugend)Fußball-Teams, die den Aufstieg in
die höchste Jugendliga geschafft haben etc.  (gilt auch für
Basketball, Handball etc.)

Die  Vereine werden so in die Pflicht genommen, „ihre“  Akteure mehr
in den Blick zu nehmen und sie für besondere Leistungen hervorzuheben.

Zurück