Förderprogramme und mehr...

von Reinhard Mau

"Fördertopf "Neustart miteinander"

Hallo zusammen,

heute will der SSV Ibbenbüren noch einmal über einige Fördermöglichkeiten für Sportvereine informieren. Dazu hat der SSV mit dem Sportamt verabredet, Förderprogramme gemeinsam zu sichten und auf Machbarkeit zu prüfen -- also die Umsetzung und die jeweiligen Voraussetzungen. Wir hoffen, so (insbesondere kleinere) Mitgliedsvereine, jeweils aktuell informieren zu können, ob das Engagement für eine Förderung sich lohnen kann. Das ist auch eine Konsequenz aus der kleinen Umfrage unter den Mitgliedsvereinen, wonach viele Förderprogramme sehr kompliziert "angelegt" sind.

Im einzelnen:

Der Rat der Stadt Ibbenbüren hat 20000 Euro bereitgestellt, die als Soforthilfe für (Sport-)Vereine zur Verfügung stehen. Das Geld wird -- unabhängig von irgendwelchen Projekten - gezahlt, und zwar bemessen nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Verein.  Das anliegende Antragsformular muss nur ausgefüllt werden -- die Beträge werden schnellstmöglich von der Stadt angewiesen. 

Die Stadt Ibbenbüren hat großen Wert darauf gelegt, das Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu halten. Per Antragsformular, das ab dem 1. August  unter www.ibbenbueren.de/soforthilfe zur Verfügung steht, können Vereine einen Antrag auf Mittel aus dem Soforthilfe-Fonds stellen. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail an den Fachdienst Schulen und Sport, Bastian Haake, bastian.haake@ibbenbueren.de, zu richten.  Der Antragszeitraum für Vereine mit bis zu 100 Kindern und Jugendlichen ist vom 1. bis 31. August. Anträge von Vereinen mit mehr als 100 Kindern und Jugendlichen werden vom 1. bis 30. September entgegengenommen.

Bei Fragen steht der Fachdienst Schulen und Sport, Bastian Haake, unter Telefon 05451 931-145, oder per Mail an bastian.haake@ibbenbueren.de, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Daneben gibt es einen Fördertopf "Neustart miteinander". Daraus können Veranstaltungen unterstützt werden, die  noch in diesem Kalenderjahr den "Neustart" in den Vereinen anstoßen können.

Jeder eingetragene Verein in Ibbenbüren kann ab sofort und noch bis zum 30. November als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5000 Euro, beantragen. Die Veranstaltung, die Gegenstand der Förderung ist, muss bis zum 31. Dezember 2021 stattfinden. Je Verein kann nur ein Antrag gestellt werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine schriftliche Bestätigung der Stadt Ibbenbüren, dass gegen die geplante Veranstaltung keine Bedenken bestehen, sofern der Verein die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung in der aktuell gültigen Fassung oder eine an ihre Stelle tretende gesetzliche Regelung einhält. Die Antragstellung selbst erfolgt anschließend ausschließlich online unter dem folgenden Link: https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag/programm/6#login

Die für die Antragstellung benötigte Bestätigung der Stadt Ibbenbüren können Vereine, Verbände und Organisationen bei Victoria Heeke unter Telefon 05451 931-137 oder per Mail an victoria.heeke@ibbenbueren.de anfordern.

Inzwischen liegt auch der Aufruf für die Neuauflage zum Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 vor. Wer sich dazu grundlegend informieren will, findet vieles in der Mitteilung aus der Staatskanzlei. Der KSB in Steinfurt wird die Federführung bei der Abwicklung des Verfahrens übernehmen.

Zitat:

Mit dem Förderaufruf II sollen erstmals Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. 27 Millionen Euro –  500.000 Euro für jeden der 31 Kreissport- und 23  Stadtsportverbände in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens –  aus dem insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden dafür bereitgestellt.

„Wir haben durch die Corona-Pandemie im Sport schwerste Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Idee Sportangebote im öffentlichen Raum, auf öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien zu fördern, ist davon natürlich beeinflusst. Mit diesem Programmaufruf soll die Motivation Sport im Freien zu treiben gesteigert werden“, so Staatssekretärin Andrea Milz.

Förderfähig ist grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung und Erweiterung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich. Besonders ist hier, dass auch Neuerrichtungen gefördert werden. Die Möglichkeiten im Außenbereich Sportangebote für alle zu schaffen, sind umfangreich, so können Outdoor Fitness Container, Mobile Pop-up-GYM, Multifunktionswände oder auch Beachanlagen erstellt werden.

Der Programmaufruf II ist unter www.sportland.nrw abrufbar.

Zitatende

Zu guter Letzt noch eine Information in eigener Sache: Die Delegiertenversammlung des SSV Ibbenbüren ist für Dienstag, 21. September, 19.30 Uhr, im Vereinsheim des SV Dickenberg, Heinrich-Brockmann-Straße 23 vorgesehen. Wir bitten um Terminvormerkung. Die schriftliche Einladung ist in Vorbereitung.

Danke

Viele Grüße

Erhard Kurlemann

Stadtsportverband Ibbenbüren

- Geschäftsführer -

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