Förderprogramme und mehr...
von Reinhard Mau
"Fördertopf "Neustart miteinander"

Jeder eingetragene Verein in Ibbenbüren kann ab sofort und noch bis zum 30. November als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5000 Euro, beantragen. Die Veranstaltung, die Gegenstand der Förderung ist, muss bis zum 31. Dezember 2021 stattfinden. Je Verein kann nur ein Antrag gestellt werden.
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine schriftliche Bestätigung der Stadt Ibbenbüren, dass gegen die geplante Veranstaltung keine Bedenken bestehen, sofern der Verein die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung in der aktuell gültigen Fassung oder eine an ihre Stelle tretende gesetzliche Regelung einhält. Die Antragstellung selbst erfolgt anschließend ausschließlich online unter dem folgenden Link: https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag/programm/6#login
Die für die Antragstellung benötigte Bestätigung der Stadt Ibbenbüren können Vereine, Verbände und Organisationen bei Victoria Heeke unter Telefon 05451 931-137 oder per Mail an victoria.heeke@ibbenbueren.de anfordern.
Inzwischen liegt auch der Aufruf für die Neuauflage zum Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 vor. Wer sich dazu grundlegend informieren will, findet vieles in der Mitteilung aus der Staatskanzlei. Der KSB in Steinfurt wird die Federführung bei der Abwicklung des Verfahrens übernehmen.
Zitat:
Mit dem Förderaufruf II sollen erstmals Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. 27 Millionen Euro – 500.000 Euro für jeden der 31 Kreissport- und 23 Stadtsportverbände in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens – aus dem insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden dafür bereitgestellt.
„Wir haben durch die Corona-Pandemie im Sport schwerste Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Idee Sportangebote im öffentlichen Raum, auf öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien zu fördern, ist davon natürlich beeinflusst. Mit diesem Programmaufruf soll die Motivation Sport im Freien zu treiben gesteigert werden“, so Staatssekretärin Andrea Milz.
Förderfähig ist grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung und Erweiterung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich. Besonders ist hier, dass auch Neuerrichtungen gefördert werden. Die Möglichkeiten im Außenbereich Sportangebote für alle zu schaffen, sind umfangreich, so können Outdoor Fitness Container, Mobile Pop-up-GYM, Multifunktionswände oder auch Beachanlagen erstellt werden.
Der Programmaufruf II ist unter www.sportland.nrw abrufbar.
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Zu guter Letzt noch eine Information in eigener Sache: Die Delegiertenversammlung des SSV Ibbenbüren ist für Dienstag, 21. September, 19.30 Uhr, im Vereinsheim des SV Dickenberg, Heinrich-Brockmann-Straße 23 vorgesehen. Wir bitten um Terminvormerkung. Die schriftliche Einladung ist in Vorbereitung.
Danke
Viele Grüße
Erhard Kurlemann
Stadtsportverband Ibbenbüren
- Geschäftsführer -